1. Der Bödefelder Hollenlauf wird vom TuS Bödefeld und Verkehrsverein Bödefeld Freiheit und Land, St. Vitus- Schützenstr. 2, 57392 Schmallenberg, veranstaltet.
2. Der Bödefelder Hollenlauf ist ein Wettkampf für Läufer/Innen mit Zeitmessung und Altersklassenwertung nach den Richtlinien des DLV. Jeder Läufer und jede Läuferin darf auf der Strecke 57/101 km durch einen Mountainbikefahrer/In begleitet werden. Eine Vorschrift hierzu besteht allerdings nicht. Eine Zeitmessung und Wertung erfolgt für die Mountainbikebegleitung nicht. Aus Sicherheitsgründen erhält jede Begleitung aber eine separate Startnummer. Auf evtl. noch weiteren angebotenen Laufstrecken im Rahmen der Veranstaltung ist eine Mountainbikebegleitung nicht zulässig. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr. Jegliche Haftung gegenüber den Veranstaltern und seinen Helfern ist ausgeschlossen. Grundsätzlich ist der Abschluss von Versicherungen (Krankheit, Unfall, Haftpflicht etc.) alleinige Sache des Teilnehmers. Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen.
3. Die Anmeldung hat gemäß den Vorgaben in der Ausschreibung zu erfolgen. Die Anmeldung ist sowohl bei den Läufern/Innen als auch bei der Mountainbikebegleitung personengebunden und nicht übertragbar. Bei einem Rücktritt von der Teilnahme erfolgt keine Erstattung des Startgeldes. Verhinderte Läufer und Läuferinnen, die sich am Wettkampftag nicht ordnungsgemäß zur angegebenen Startzeit einfinden, werden als ausgefallen betrachtet; auch sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Durch seine Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die Veranstalter seine Personendaten und/oder sein Bildnis durch Druck oder auf Fotos, in Film- oder Videoaufzeichnungen oder auf ähnliche Weise für Zwecke der Werbung oder Information über den Bödefelder Hollenlauf unter Beachtung des Schutzes der Privatsphäre verwenden darf, ohne dass dafür eine Vergütung gefordert werden kann. Es ist anzumerken, dass die Adressdaten auch über die Starter- und Ergebnislisten weiteren Dritten bekannt werden können.
4. Es erfolgt keine separate Anmeldebestätigung per Post. Jeder ordnungsgemäß angemeldete Teilnehmer erhält eine Rückmeldung per E-Mail. Ansonsten werden alle Teilnehmenden im Internet unter www.Hollenlauf.de in der Starterliste aufgeführt.
5. Die Teilnehmer müssen der für sie ausgewiesenen Strecke folgen. Auf der Strecke sind mehrere Kontrollposten eingerichtet. Wird ein Kontrollposten von einem Teilnehmenden nicht passiert, kann keine Wertung erfolgen. Für die zurückzulegenden Distanzen und die möglichen Auszeichnungen gelten die vom Veranstalter festgelegten Regeln. Bei Straßenkreuzungen und bei Begegnung mit Kraftfahrzeugen aller Art gilt die STVO. Alle Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf gesperrte Straßen und Strecken. Sie müssen sich den Bestimmungen der STVO unterordnen und sämtlichen Fahrzeugen und sonstigen Verkehrsteilnehmern den Vorrang lassen. Für Zuwiderhandlungen haben die Teilnehmenden selbst die Verantwortung zu tragen. Das gleiche gilt für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung dieser Regelung resultieren. Öffentliche Verkehrsstraßen werden nur in ganz wenigen Fällen tangiert und in der Regel lediglich überquert. Aber gerade bei Querungen ist höchste Vorsicht geboten.
6. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter bzw. Ordner ist Folge zu leisten. Verstöße dagegen oder gegen diese Teilnahme-Bedingungen können zur Androhung des Ausschlusses oder zum Ausschluss von der (weiteren) Teilnahme führen. Die Androhung des Ausschlusses und der Ausschluss erfolgen durch die Ordner bzw. Organisatoren des Bödefelder Hollenlaufs. Es besteht kein Anrecht auf den Rücktransport zum Start.
7. Die Benutzung fremder Mittel (Fahrräder, Autos etc.) ist strengstens untersagt. Es ist nur die Mountainbikerbegleitung für den Läufer bzw. die Läuferin - und dies nur auf der 57/101 km Strecke - zulässig. Ein Umsteigen des Läufers oder der Läuferin auf das Mountainbike des Begleiters hat den sofortigen Ausschluss vom Wettkampf zu Folge. Ein Rücktransport zum Startort erfolgt nicht.
8. Beschwerden gegen Disqualifikationen oder sonstige Beschwerden gegen die Veranstalter müssen 1.5 Stunden nach deren Verfügung schriftlich bei den Organisatoren eingereicht werden. Diese entscheiden endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9. Die Veranstalter des Bödefelder Hollenlaufs sind in keiner Weise für Unfälle oder Krankheiten von Teilnehmern oder für die Beschädigung, den Verlust von Gegenständen oder Wertsachen verantwortlich oder (finanziell) haftbar.
10. Die Veranstalter des Bödefelder Hollenlaufs behalten sich das Recht vor, den Zeitplan, die Strecken oder die Startzeiten und –orte zu ändern oder die Veranstaltung infolge extremer Witterungsbedingungen oder aus anderen Gründen ganz oder teilweise abzusagen, wenn von ihnen nach vernünftigem Ermessen keine andere Maßnahme erwartet werden kann. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Startgeldes.
11. Die Veranstalter des Bödefelder Hollenlaufs sorgen dafür, dass alle Teilnehmer von den vorstehenden Regelungen durch Veröffentlichung auf der Homepage unter www.hollenlauf.de Kenntnis erhalten.
12. Nur ausreichend trainierte Läufer und Läuferinnen (ausreichender Trainingszustand gilt auch für die Begleitung) können an dem Bödefelder Hollenlauf teilnehmen. Die Veranstalter empfehlen allen Teilnehmenden eine intensive und lange Vorbereitung. Die Organisatoren haben das Recht, offensichtlich erschöpfte Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend oder aber auch ganz aus dem Rennen zu nehmen. Auch kann ihnen der Start verweigert werden.
13. Steigt ein Teilnehmer vorzeitig aus dem Rennen aus, hat er sich unverzüglich bei einer der vor dem Start ausgehändigten Handynummer abzumelden. Geht dies nicht, dann bei dem nächsten Verpflegungspunkt.
14. Bei vorzeitigem Ausstieg aus dem Rennen kann keine Wertung und Auszeichnung erfolgen. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall aber eine Teilnehmer-Urkunde mit Angabe der gelaufenen km. Entscheidet sich ein Läufer bei km 57 am Rhein-Weser-Turm für die 101 km Strecke, steigt aber vor dem Ziel aus, so gelten die Bedingungen der 101 km Strecke. Eine nachträgliche Wertung für die 57 km Strecke kann nicht erfolgen.
15. Die Begleitung darf nur geländetaugliche Mountainbikes benutzen. Alle anderen Fahrräder werden nicht zugelassen. Für die Biker besteht Helmpflicht.
16. Ein Datenchip ist nicht erforderlich. Die Zeitmessung erfolgt mit vereinseigener EDV.
17. Streckenplan, Höhenprofil, Verpflegungsplan sind unter www.Hollenlauf.de einzusehen.
18. Die Veranstalter sorgen für eine perfekt markierte Strecke. Es wir ein vierfaches Sicherheitssystem eingesetzt: Kalk- und Farbmarkierungen auf dem Boden, Hinweisstäbe an Kreuzungen und Flatterband an den Bäumen. Ein Verlaufen ist so im Prinzip ausgeschlossen. Die Markierungen werden auch noch am Tag der Veranstaltung überprüft. Die Veranstalter übernehmen allerdings keine Haftung bei mutwilliger Zerstörung und Entfernung der Streckenhinweise durch fremde Personen.
19. Hunde sind extra zu melden (telefonisch, per Fax oder per Mail). Es wird hierfür keine Gebühr erhoben. Der Besitzer/In verpflichtet sich den Hund auf der ganzen Strecke an der Leine zu führen. Der Hund darf nur neben dem Läufer/In laufen und den Läufer/In nicht ziehen.
20. Zahlungen ausschließlich in ¤. Startgeldpreise gelten immer je Person.
21. Die Ergebnislisten erscheinen auf der Internetseite www.Hollenlauf.de. Können aber auch gegen eine Gebühr versandt werden.
22. Durch seine Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass ihm die Teilnahmebedingungen des Bödefelder Hollenlaufs bekannt sind, er damit einverstanden ist und er diese absolut einhalten wird. Die Anmeldung hat erst nach Eingang des Startgeldes beim Veranstalter Gültigkeit.
23. In allen von diesen Teilnahme-Bedingungen nicht erfassten Fällen obliegt die Entscheidungsbefugnis dem Organisationsteam des Bödefelder Hollenlaufs.
24. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Läuferinnen, Läufer, Mountainbikerinnen und Mountainbiker. Nur diese können auch an den Läufen teilnehmen.