Teilnahmebedingungen
1. Der Bödefelder Hollenlauf wird vom Verkehrsverein Bödefeld Freiheit und Land, St. Vitus- Schützenstr. 2, 57392 Schmallenberg mit Unterstützung des TuS Bödefeld veranstaltet.
2. Der Bödefelder Hollenlauf ist ein Wettkampf für Läufer/Innen mit Zeitmessung und Altersklassenwertung nach den Richtlinien des DLV. Jeder Läufer und jede Läuferin darf auf der Strecke 101/67 km durch einen Mountainbikefahrer/In begleitet werden - außer Läuferinnen und Läufer, die bei den Deutschen Meisterschaften der DUV über 67 km starten. Eine Vorschrift zur Begleitung durch einen Mountainbiker/in besteht allerdings nicht. Es erfolgt keine Zeitmessung und keine Wertung für die Mountainbikebegleitung. Aus Sicherheitsgründen erhält jede Begleitung aber eine separate Startnummer, die gut sichtbar vorne am Bike angebracht werden muss. Auf evtl. noch weiteren angebotenen Laufstrecken im Rahmen der Veranstaltung ist eine Mountainbikebegleitung nicht zulässig. Die Teilnahme der Läufer/Innen und ihrer evtl. Mountainbikebegleitung erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr. Den Teilnehmenden ist bekannt, dass die Teilnahme am Bödefelder Hollenlauf Gefahren mit sich bringen können und Unfälle jeglicher Art nicht auszuschließen sind. Jegliche Haftung gegenüber den Veranstaltern und seinen Helfern ist daher ausgeschlossen. Eingeschlossen sind hier sämtliche Ansprüche, die Teilnehmer/Innen oder Erben dieser oder sonstige berechtigte Dritte für Schäden geltend machen könnten. Mit der Anmeldung zum Bödefelder Hollenlauf sowie zu den DUV-Deutschen Meisterschaften über 67km bestätigen die Teilnehmenden diesen Haftungsausschluss und geben dadurch eine verbindliche Verzichtserklärung ab. Grundsätzlich ist der Abschluss von Versicherungen (Krankheit, Unfall, Haftpflicht etc.) alleinige Sache der Teilnehmenden. Mit der Anmeldung zum Bödefelder Hollenlauf sowie zu den DUV-Deutschen Meisterschaften über 67km bestätigen die Teilnehmenden, über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen.
3. Die Anmeldung hat gemäß den Vorgaben in der Ausschreibung zu erfolgen. Die Anmeldung ist sowohl bei den Läufern/Innen als auch bei der Mountainbikebegleitung personengebunden und nicht übertragbar. Bei einem Rücktritt von der Teilnahme erfolgt keine Erstattung des Startgeldes. Verhinderte Läufer und Läuferinnen, die sich am Wettkampftag nicht ordnungsgemäß zur angegebenen Startzeit einfinden, werden als ausgefallen betrachtet; auch sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Durch seine Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer/In damit einverstanden, dass der Veranstalter seine Personendaten und/oder sein Bildnis durch Druck oder auf Fotos, in Film- oder Videoaufzeichnungen oder auf ähnliche Weise für Zwecke der Werbung oder Information über den Bödefelder Hollenlauf sowie zu den DUV-Deutschen Meisterschaften über 67km unter Beachtung des Schutzes der Privatsphäre verwenden darf, ohne dass dafür eine Vergütung gefordert werden kann. Es ist anzumerken, dass die Adressdaten auch über die Starter- und Ergebnislisten weiteren Dritten bekannt werden können.
4. Es erfolgt keine separate Anmeldebestätigung per Post. Jeder ordnungsgemäß angemeldete Teilnehmer/In erhält eine Rückmeldung per E-Mail. Ansonsten werden alle Teilnehmenden im Internet unter www.Hollenlauf.de in der Starterliste aufgeführt. Gemeldete Teilnehmer/innen für die DUV-Deutschen Meisterschaften über 67 km werden in der Starterliste gesondert gekennzeichnet.
5. Die Teilnehmer/Innen müssen der für sie ausgewiesenen Strecke folgen. Auf der Strecke sind mehrere Kontrollposten eingerichtet. Wird ein Kontrollposten von einem Teilnehmenden nicht passiert, kann keine Wertung erfolgen. Für die zurückzulegenden Distanzen und die möglichen Auszeichnungen gelten die vom Veranstalter festgelegten Regeln. Bei Straßenkreuzungen und bei Begegnung mit Kraftfahrzeugen aller Art gilt die STVO. Alle Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf gesperrte Straßen und Strecken. Sie müssen sich den Bestimmungen der STVO unterordnen und sämtlichen Fahrzeugen und sonstigen Verkehrsteilnehmern den Vorrang lassen. Für Zuwiderhandlungen haben die Teilnehmenden selbst die Verantwortung zu tragen. Das gleiche gilt für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung dieser Regelung resultieren. Öffentliche Verkehrsstraßen werden nur in ganz wenigen Fällen tangiert und in der Regel lediglich überquert. Aber gerade bei Querungen ist höchste Vorsicht geboten.
6. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter bzw. Ordner ist Folge zu leisten. Verstöße dagegen oder gegen diese Teilnahme-Bedingungen können zur Androhung des Ausschlusses oder zum Ausschluss von der (weiteren) Teilnahme führen. Die Androhung des Ausschlusses und der Ausschluss erfolgen durch die Ordner bzw. Organisatoren des Bödefelder Hollenlaufs. Es besteht kein Anrecht auf den Rücktransport zum Start.
7. Die Benutzung fremder Mittel (Fahrräder, Autos etc.) ist strengstens untersagt. Es ist nur die Mountainbikebegleitung für den Läufer bzw. die Läuferin - und dies nur auf der 101/67 km Strecke (außer den Läuferinnen und Läufern, die bei den DUV-Deutschen Meisterschaften über 67km starten) - zulässig. Ein Umsteigen des Läufers oder der Läuferin auf das Mountainbike des Begleiters hat den sofortigen Ausschluss vom Wettkampf zu Folge. Ein Rücktransport zum Startort erfolgt nicht.
8. Beschwerden gegen Disqualifikationen oder sonstige Beschwerden gegen die Veranstalter müssen 30 Minuten nach deren Verfügung schriftlich bei den Organisatoren eingereicht werden. Diese entscheiden endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9. Die Veranstalter des Bödefelder Hollenlaufs sind in keiner Weise für Unfälle oder Krankheiten von Teilnehmern oder für die Beschädigung, den Verlust von Gegenständen oder Wertsachen verantwortlich oder (finanziell) haftbar. Mit der Anmeldung zum Bödefelder Hollenlauf bestätigen die Teilnehmenden diesen Haftungsausschluss und geben dadurch eine verbindliche Verzichtserklärung ab.
10. Die Veranstalter des Bödefelder Hollenlaufs behalten sich das Recht vor, den Zeitplan, die Strecken, die Startzeiten sowie Startorte und Zielorte zu ändern oder die Veranstaltung infolge extremer Witterungsbedingungen oder aus anderen Gründen ganz oder teilweise abzusagen, wenn von ihnen nach vernünftigem Ermessen keine andere Maßnahme erwartet werden kann. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Startgeldes.
11. Die Veranstalter des Bödefelder Hollenlaufs sorgen dafür, dass alle Regelungen der Teilnahmebedingungen auf der Homepage unter www.Hollenlauf.de veröffentlicht werden. Diese sind verpflichtend von allen Teilnehmenden vor der Anmeldung bzw. dem Start zu lesen und zu akzeptieren.
12. Nur ausreichend trainierte und absolut gesunde Läufer und Läuferinnen (ausreichender Trainingszustand und Gesundheitszustand gilt auch für die Begleitung) können an dem Bödefelder Hollenlauf sowie an den DUV-Deutschen Meisterschaften über 67km teilnehmen. Die Veranstalter verlangen von allen Teilnehmenden eine intensive und lange Vorbereitung. Außerdem empfehlen die Organisatoren allen Teilnehmenden eine gründliche sportmedizinische Untersuchung in unmittelbarer Nähe vor dem Lauf. Die Organisatoren verweisen an dieser Stelle auf die Hinweise der German Road Races (GRR) die auf dieser HP im Untermenü Safety first verbindlich nachzulesen sind. Die Teilnehmenden bestätigen mit Ihrer Anmeldung in einem der, eigenverantwortlich ausgesuchten, Strecke angepassten ausreichendem Trainingszustand und völlig gesund zu sein und die Veranstalter bei Unfällen jeder Art von jeglicher Haftung freizustellen sowie die Hinweise der GRR gelesen und bei Notwendigkeit auch befolgt zu haben. Die Organisatoren haben das Recht, offensichtlich erschöpfte Teilnehmer/Innen aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend oder aber auch ganz aus dem Rennen zu nehmen. Auch kann ihnen der Start verweigert werden.
13. Die Veranstalter sind bestrebt, eine optimale Sanitätsversorgung zu gewährleisten. Innerhalb eines Streckennetzes von über 100 km ist das aber nur bedingt möglich. Es steht ein Rennarzt im Start-Ziel-Bereich zur Verfügung. Unterwegs sind an einigen Verpflegungspunkten Sanitäter und Ersthelfer stationiert. Außerdem ist jeder VP mit einem Erste Hilfe-Set ausgerüstet. Die Veranstalter weisen daraufhin, dass bei einem Unglücksfall aufgrund der enorm langen Ultrastrecken eine sofortige medizinische Betreuung in der Regel nicht möglich sein kann. Dem Teilnehmenden ist das bekannt und er stellt die Veranstalter von jeglicher Haftung frei.
14. Steigt ein Teilnehmer/In vorzeitig aus dem Rennen aus, hat er sich unverzüglich bei einer der vor dem Start ausgehändigten Handynummern abzumelden. Geht dies nicht, dann bei dem nächsten Verpflegungspunkt. Der Veranstalter setzt die Mitnahme eines Handy während des Laufes voraus. Die Regeln dazu sind im Menü Safety first verbindlich nachzulesen.
15. Bei vorzeitigem Ausstieg aus dem Rennen kann keine Wertung und Auszeichnung erfolgen. Der Teilnehmer/In erhält in diesem Fall aber eine Teilnehmer-Urkunde mit Angabe der gelaufenen km.
16. Die Begleitung darf nur geländetaugliche Mountainbikes benutzen. Alle anderen Fahrräder werden nicht zugelassen. Für die Biker besteht Helmpflicht.
17. Die Zeitmessung erfolgt mit dem SPORTident-Chip. Dieser wird kostenlos zur Verfügung gestellt
18. Streckenplan, Höhenprofil, Verpflegungsplan und damit die Anforderungen der einzelnen Läufe an die Teilnehmenden sind unter www.Hollenlauf.de einzusehen.
19. Eigene Betreuer auf der Strecke sind nicht zugelassen. Nur die Mountainbikebegleitung 101/67 km und diese nur für die Läufer/innen außerhalb der Wertung für die Deutschen Meisterschaften der DUV über 67 km.
20. Die Startnummern sind gut sichtbar auf der Brust zu tragen
21. Die Veranstalter sorgen für eine perfekt markierte Strecke. Es wir ein vierfaches Sicherheitssystem eingesetzt: Kalk- und Farbmarkierungen auf dem Boden, Hinweisstäbe an Kreuzungen, Richtungsschilder an Abzweigen und Flatterband an den Bäumen. Ein Verlaufen ist so im Prinzip ausgeschlossen. Die Markierungen werden auch noch am Tag der Veranstaltung überprüft. Die Veranstalter übernehmen allerdings keine Haftung bei mutwilliger Zerstörung und Entfernung der Streckenhinweise durch fremde Personen.
22. Hunde sind extra zu melden (telefonisch, per Fax oder per Mail). Es wird hierfür keine Gebühr erhoben. Der Besitzer/In verpflichtet sich den Hund auf der ganzen Strecke an der Leine zu führen. Der Hund darf nur neben dem Läufer/In laufen und den Läufer/In nicht ziehen. Teilnehmenden an den DUV-Deutschen Meisterschaften über 67km ist eine Hundebegleitung aus wettbewerbsverzerrenden Gründen nicht erlaubt.
23. Zahlungen ausschließlich in €. Startgeldpreise gelten immer je Person.
24. Die Ergebnislisten erscheinen auf der Internetseite www.Hollenlauf.de. Können aber auch gegen eine Gebühr versandt werden.
25. Durch seine Anmeldung erklärt der Teilnehmende, dass ihm die Teilnahmebedingungen des Bödefelder Hollenlaufs bekannt sind, er mit dem Inhalt einverstanden ist und er diese absolut einhalten wird. Die Anmeldung hat erst nach Eingang des Startgeldes beim Veranstalter Gültigkeit.
26. In allen von diesen Teilnahme-Bedingungen nicht erfassten Fällen obliegt die Entscheidungsbefugnis dem Organisationsteam des Bödefelder Hollenlaufs sowie zu den DUV-Deutschen Meisterschaften über 67km dem Präsidium der DUV.
27. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Läuferinnen, Läufer, Mountainbikerinnen und Mountainbiker. Nur diese können auch an den Läufen teilnehmen.
28. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Einstellung auf dieser Homepage unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sollen diejenigen wirksamen und durchführbaren Regelungen treten, deren Wirkungen dem Bödefelder Hollenlauf am nächsten kommen, die die Veranstalter mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Diese Bestimmungen hier unter Punkt 28 gelten entsprechend immer dann, wenn sich die Teilnahmebedingungen als lückenhaft erweisen.



